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   BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05   

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https://dejure.org/2006,2768
BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05 (https://dejure.org/2006,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2006 - 4 B 48.05 (https://dejure.org/2006,2768)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 4 B 48.05 (https://dejure.org/2006,2768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Klage auf Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baurecht; Unterscheidung zwischen baurechtlichem Zustimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 36Abs. 2 S. 3; BauGB § 37 Abs. 1
    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von Verfahrensvorschriften [Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens]

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zweck des Verfahrensrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 815
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05
    Die Regelung in § 36 BauGB begründet, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits ebenfalls wiederholt entschieden hat, hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (Urteil vom 19. August 2004 BVerwG 4 C 16.03 BVerwGE 121, 339).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05
    Aus ihrem Regelungsgehalt muss sich ergeben, dass die Regelung des Verwaltungsverfahrens mit einer eigenen Schutzfunktion zugunsten einzelner ausgestattet ist, und zwar in der Weise, dass der Begünstigte unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung bzw. den Erlass einer verfahrensrechtlich gebotenen behördlichen Entscheidung gerichtlich soll durchsetzen können (vgl. z.B. Urteil vom 15. Januar 1982 BVerwG 4 C 26.78 BVerwGE 64, 325 ).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05
    Das bedeutet jedoch nicht, dass der Einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst willen erzwingen kann, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 1999 BVerwG 4 VR 3.98 NVwZ-RR 1999, 556 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

    Soweit die Beigeladene Bezug nimmt auf den Beschluss des Senats vom 10. Januar 2006 (- BVerwG 4 B 48.05 - BRS 70 Nr. 151 zu VGH Kassel, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 UE 2829/04 - BRS 69 Nr. 173) wird nicht beachtet, dass es dort um eine Klage gegen die Ersetzung des Einvernehmens im Zusammenhang mit einem planfeststellungsbedürftigen Vorhaben und die Frage ging, ob die Gemeinde trotz der Wahl eines falschen Verfahrens - baurechtliches Zustimmungsverfahren statt Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren - nicht in ihren Rechten verletzt werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

    Sie berücksichtigt nicht, dass § 36 BauGB (nur) den mit der Baugenehmigungsbehörde nicht identischen Gemeinden eine verfahrensrechtliche Rechtsposition durch Normierung von in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB näher bestimmten Beteiligungsrechten im vorprozessualen Genehmigungsverfahren einräumt, hinsichtlich der materiellrechtlichen Planungshoheit aber keine Rechte der Gemeinde begründet, sondern sie vielmehr voraussetzt (so BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 a.a.O. S. 344 und Urteil vom 11.02.1993 - 4 C 25.91 -, BVerwGE 92, 67/68 sowie Beschluss vom 10.06.2006 - 4 B 48.05 -, BRS 70 Nr. 151).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2006 - 3 M 63/06

    gemeindliches Einvernehmen; Ersetzung; Planungshoheit; Bebauungsplan;

    Die Klage einer Gemeinde gegen eine Entscheidung, durch die das von ihr versagte Einvernehmen nach § 36 BauGB ersetzt wird, kann nur erfolgreich sein, wenn sie dadurch in ihren Rechten verletzt wird (im Anschluss an BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).

    Es muss also festzustellen sein, dass mit der Planungshoheit verknüpfte materielle Rechte der Gemeinde verletzt wurden (BVerwG, B. v. 10.01.2006 - 4 B 48/05 - BauR 2006, 815).

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